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WEG-Verwaltung

Transparente WEG-Verwaltung für Ihre Eigentümergemeinschaft.

Gemeinschaftseigentum erfordert eine Verwaltung auf Augenhöhe. Wir sichern den Werterhalt Ihrer Immobilie durch strukturierte Objektbetreuung, digitale Transparenz und eine enge, verlässliche Zusammenarbeit mit dem Beirat.

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Die Kernleistungen im Detail.

Verwalterwechsel

Ein Verwalterwechsel kann so einfach sein.

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    1. Angebot & Kennenlernen

    Wir erstellen Ihnen ein transparentes, auf Ihre WEG zugeschnittenes Angebot. Gerne stellen wir uns den Eigentümern vorab persönlich oder digital vor.

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    2. Beschluss in der Versammlung

    Wir unterstützen Sie mit den passenden Formulierungshilfen für die Einladung und den Beschlussantrag zur Eigentümerversammlung.

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    3. Digitale Datenübernahme

    Nach erfolgreicher Wahl übernehmen wir die Kommunikation und alle Objektunterlagen digital vom Vorverwalter. Für Sie entsteht so wenig Aufwand wie möglich.

Rechtlicher Rahmen

Was die WEG-Reform geändert hat.

Seit dem 1. Dezember 2020 kann der Verwalter jederzeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden, ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Eigentümer haben zudem Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG. Für die Wahl der neuen Verwaltung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

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